Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Seit dem 01. August 2017 bundeseinheitlicher anlagenbezogener Gewässerschutz

Am 01. August 2017 ist die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt I, Nr. 22, 21.April 2017, Seite 905-955). Die Verordnung dient zum Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen. Damit werden die bisher geltenden entsprechenden Verordnungen der Länder (VAwS) abgelöst. Die AwSV enthält eine Reihe von neuen rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die Einstufung wassergefährdender Stoffe und Gemische, die Überwachung und Dokumentation sowie technischen Voraussetzungen an den Umgang mit solchen Stoffen und Gemischen. Die Verordnung regelt alle Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird: vom privaten Heizölbehälter über Tankstellen, Raffinerie, Galvanikanlagen bis zu Biogasanlagen.
Damit sind auch die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) der DWA, die das gesetzliche Anforderungsniveau konkretisieren, entsprechend anzupassen. Um die maßgeblich betroffenen TRwS möglichst zeitnah zur AwSV in aktualisierter Fassung vorzulegen, ist die Überarbeitung verschiedener TRwS bereits aufgenommen worden.
Die aktuellen TRwS finden Sie in der Übersicht(PDF)
Aufrufe & Benachrichtigungen
Korrekturblätter zum Thema
Korrekturblatt zum Arbeitsblatt DWA-A 781
In das Arbeitsblatt DWA-A 781 "Technische Regel Wassergefährdender Stoffe TRwS - Tankstellen für Kraftfahrzeuge" hat sich der Druckfehlerteufel eingeschlichen.